KLASSE A

Der beste Weg zu deinem Führerschein

Lenkberechtigung für Motorräder der Klassen A1, A2, A

 

Bei der ersten Erteilung der Klasse A1, A2 oder A:

  • Theorieausbildung: 6 Unterrichtseinheiten A-spezifischer Unterricht, wenn Führerschein Klasse B vorhanden ist.
  • 26 Unterrichtseinheiten für alle Klassen (entfällt bei Besitz der Klasse B),
  • Praxisausbildung:  14 Fahrstunden ab 39 Jahren 16 Fahrstunden
  • Bei Klasse A1 zusätlich “Erlangen von Risikokompetenz” (in Praxis inkludiert)
  • Theoretische (am Computer) und praktische Prüfung
  • Mehrphasenausbildung: Fahrsicherheitstraining, verkehrspsychologisches Gruppengespräch nach 2 bis 12 Monaten.
  • Perfektionsfahrt: mindestens 2 Monate nach Fahrsicherheit.
  • Probezeit: 3 Jahre (wenn davor keine andere Klasse besessen wurde)
  • Probezeit bei A1: mindestens bis zum 20. Geburtstag.

Stufenweise zum großen  A-Führerschein: 

Von einer Stufe in die nächste:

  • Jeweils 2 Jahre Fahrpraxis
  • Umstieg einfach mit 7 Fahrstunden ohne Prüfung, oder nur Praktische Prüfung

Direkteinstieg in die einzelnen A-Klassen

  • Erreichtes Mindestalter
  • Theoretische und praktische Ausbildung
  • Theoretische und praktische Prüfung

Beschreibung der einzelnen Klassen

 

Klasse A

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen; dreirädrige Kfz über 15 kW (20 PS) 
  • Mindestalter: 24 Jahre
  • ohne Vorbesitz von A2: Ausbildungsbeginn 23 1/2 Jahre
  • Mindestalter bei Vorbesitz von A2:   20 Jahre

Umstieg von A2 auf A: Frühestens zwei Jahre nach Erteilung von A2 und absolvierter Mehrphasenausbildung möglich durch 7 Fahrstunden oder Absolvierung einer praktischen Prüfung.

Klasse A2

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max. 35 kW (48 PS), max. 0,2 kW/kg Eigengewicht, ungedrosselte Version mit max. doppelter Leistung
  • Mindestalter: 18 Jahre
    Ausbildungsbeginn: 17 1/2 Jahre; in Kombination mit B “L17”:
     16 Jahre

 Umstieg von A1 auf A2: Frühestens zwei Jahre nach Erteilung von A1 und nach absolvierter Mehrphasenausbildung möglich durch 7 Stunden Fahrtraining oder Absolvierung einer praktischen Prüfung

 

Klasse A1

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW (15 PS), max. 0,1 kW/kg Eigengewicht, dreirädrige Kfz bis 15 kW (20 PS)
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Ausbildungsbeginn: 15 1/2 Jahre
  • Bei erster Erteilung erfolgt eine Ergänzung der Ausbildung um den Inhalt “Erlangung von Risikokompetenz”

Code 111 

  • Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW (15 PS), max. 0,1 kW/kg Eigengewicht
  • Voraussetzungen: Abgelaufene Probezeit, 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B
  • Keine Theorieausbildung, 6 Stunden Fahrausbildung
  • Keine Theorie- und Praxisprüfung (Absolvieren aller Übungen reicht aus)
  • Keine Mehrphasenausbildung
  • Keine Probezeit

Umstieg auf A1: Nach zwei Jahren möglich; 6 Stunden Fahrtechnik werden für die A1-Ausbildung angerechnet; restliche Ausbildung inklusive Prüfung wie bei A1

 

Kein direkter Umstieg auf A2 oder A möglich!

Kombination von A1 bzw. A2 mit B “L17” 

  • Die L17 Ausbildung darf mit 15 1/2 Jahren begonnen werden (Theorie und Praxis)
  • Unmittelbar nach dem Ende der Theorieausbildung ist die Computerprüfung möglich – A1 und B können somit gleichzeitig abgelegt werden
  • Mindestalter für die praktische Prüfung:
  • Klasse A1: 16 Jahre
    Klasse B: 17 Jahre
  • Bei einem Antrag auf die Erteilung von B “L17” und A2 darf die A2-Ausbildung (Theorie und Praxis) nicht vor dem 16. Geburtstag begonnen werden

 Tipp: Da eine positiv absolvierte Prüfung nur 18 Monate gültig ist, ist es sinnvoll, erst mit 16 1/2 Jahre mit der theoretischen Ausbildung zu starten!

 

Ablauf der Ausbildung 

  • 2 x 4 Theorieeinheiten
  • 14 Fahrstunden
  • Prüfung (Theorie + Praxis)

 

Zur Anmeldung bitte mitbringen

  • Führerschein (wenn vorhanden)
  • Reisepass/Personalausweis
  • Passfoto (EU Norm)
  • Erste Hilfe Kurs (6 stündig)
  • Ärztliches Gutachten      

Der beste Weg zu deinem Führerschein

Melde dich noch heute zu deiner Ausbildung an, damit du dich schon stolzer Führerscheinbesitzer nennen kannst

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