KLASSE BE

Der beste Weg zu deinem Führerschein

Lenkberechtigung der Klasse BE

 

Ab 19. Jänner 2013 werden die derzeit gültigen Regelungen rund um den Führerschein der Klasse EzuB durch neue Regelungen rund um die
Führerscheinklasse BE ersetzt.

Das bedeutet: Wenn die gesamte Prüfung bis spätestens 18. Jänner 2013 positiv absolviert wird, wird – wie bisher – ein Führerschein der Klasse EzuB ausgestellt.

 

Führerscheine, die bis zum 18. Jänner 2013 ausgestellt werden oder
ausgestellt worden sind, behalten auch darüber hinaus ihre Gültigkeit.

Regelungen ab 19. Jänner 2013 (Klasse B)

Ab 19. Jänner 2013 darf mit der Lenkberechtigung der Klasse B ein schwerer Anhänger nur noch unter folgenden Bedingungen geführt werden:

  • Die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge darf
    3.500 kg nicht übersteigen.
  • Die Anhängerlast des Zugfahrzeuges muss wie immer beachtet werden.
  • Die behördliche Genehmigung muss wie immer beachtet werden
  • Das bisherige Verhältnis zwischen Eigengewicht (Eigenmasse) des Zugfahrzeuges und der höchsten zulässigen Gesamtmasse des Anhängers entfällt!

Wenn man mit dieser Kombination nicht das Auslangen findet, bestehen folgende Möglichkeiten (siehe Varianten):

Variante 1—Ersterteilung bzw. Ersterwerb des Führerscheines der Klasse BE (eigene Führerscheinklasse)

  • Umfasst ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg, egal welche Bremsanlage der Anhänger aufweist (somit max. Gespann Gesamtmasse 7.000 kg)
  • Ist der Anhänger schwerer, darf die Kombination nur mit der Klasse C1E gezogen werden (Zugfahrzeug der Klasse B und ein  Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg.  Höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg)
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Das heißt, die Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in  der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr  vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Code 96 – Ausbildung:

  • 3 Einheiten Theorie
  • 4 Einheiten Praxis

Code 96 – benötigte Dokumente:

  • Führerschein
  • 1 Passfoto (EU Norm)

Variante 2—Führerschein Klassen B und F vorhanden
(Erweiterung um die Klasse BE)
 

Ist der Führerschein der Klasse B und F vorhanden, ist ein erleichterter Zugang zur
Lenkberechtigung für die Klasse BE möglich (nur eine praktische Fahrprüfung ist notwendig, eine theoretische Ausbildung ist nicht erforderlich).

Möglich ist dies für alle Personen, die seit  mindestens drei Jahren im Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse B und F sind und sich bereits eine längere Praxis beim Ziehen von schweren Anhängern (im Rahmen der Lenkberechtigung für die Klasse B und/oder die Klasse F) erworben haben.

Der geforderte Nachweis für die „Glaubhaftmachung“ der Fahrpraxis kann z.B. erfolgen durch

             – die Vorlage von Zulassungsbescheinigungen,
             – Bestätigung des Arbeitgebers,
             – Nachweis, dass der Antragssteller in einem landwirtschaftlichen Betrieb 
               gearbeitet hat, bzw.
             – sonstige Nachweise

 

Wenn Führerschein B vorhanden – Ausbildung:

  • 3 Einheiten Theorie
  • PC Prüfung
  • 4 Einheiten Praxis
  • Praxisprüfung

Wenn Führerschein B vorhanden – Benötigte Dokumente:

  • Führerschein/Reisepass
  • Meldezettel
  • 1 Passfoto (EU Norm)
  • Ärztliches Gutachten

Variante 3—Führerschein Klasse B vorhanden—Erweiterung um den Code 96:

Was ist der Code 96?

Der Code 96 berechtigt im gesamten EWR schwere Anhänger bis zu einer höchsten
zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von max. 4.250 kg zu ziehen. Für den Erhalt des Code 96 ist die Absolvierung von 3 Einheiten theoretische und 4 Einheiten praktische Ausbildung im Gesamtausmaß von sieben Unterrichtseinheiten notwendig. Diese Berechtigung wird im Führerschein mit „Code 96“ vermerkt.

Variante 4—Führerschein Klasse B und Code 96 vorhanden—Erweiterung auf den Führerschein BE

Für Inhaber des Führerscheins der Klasse B mit bereits eingetragenem Code 96 gibt es die
Möglichkeit auf die Führerscheinklasse BE ohne theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule, jedoch eine amtliche Prüfung (Computerprüfung und praktische Prüfung) zu erweitern.

Wenn Führerschein F oder C vorhanden – Ausbildung:

  • 2 Einheiten Praxis
  • Praxisprüfung

Wenn Führerschein F oder C vorhanden – Benötigte Dokumente:

Der Antrag muss bei der Bezirkshauptmannschaft Güssing gestellt werden.

  • Führerschein
  • 1 Passfoto (EU Norm)
  • Erklärung (Anhänger + Zulassungsschein)

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