KLASSE A
Der beste Weg zu deinem Führerschein
Lenkberechtigung für Motorräder der Klassen A1, A2, A
Bei der ersten Erteilung der Klasse A1, A2 oder A:
- Theorieausbildung: 6 Unterrichtseinheiten A-spezifischer Unterricht, wenn Führerschein Klasse B vorhanden ist.
- 26 Unterrichtseinheiten für alle Klassen (entfällt bei Besitz der Klasse B),
- Praxisausbildung: 14 Fahrstunden ab 39 Jahren 16 Fahrstunden
- Bei Klasse A1 zusätlich “Erlangen von Risikokompetenz” (in Praxis inkludiert)
- Theoretische (am Computer) und praktische Prüfung
- Mehrphasenausbildung: Fahrsicherheitstraining, verkehrspsychologisches Gruppengespräch nach 2 bis 12 Monaten.
- Perfektionsfahrt: mindestens 2 Monate nach Fahrsicherheit.
- Probezeit: 3 Jahre (wenn davor keine andere Klasse besessen wurde)
- Probezeit bei A1: mindestens bis zum 20. Geburtstag.
Stufenweise zum großen A-Führerschein:
Von einer Stufe in die nächste:
- Jeweils 2 Jahre Fahrpraxis
- Umstieg einfach mit 7 Fahrstunden ohne Prüfung, oder nur Praktische Prüfung
Direkteinstieg in die einzelnen A-Klassen
- Erreichtes Mindestalter
- Theoretische und praktische Ausbildung
- Theoretische und praktische Prüfung
Beschreibung der einzelnen Klassen
Klasse A
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen; dreirädrige Kfz über 15 kW (20 PS)
- Mindestalter: 24 Jahre
- ohne Vorbesitz von A2: Ausbildungsbeginn 23 1/2 Jahre
- Mindestalter bei Vorbesitz von A2: 20 Jahre
Umstieg von A2 auf A: Frühestens zwei Jahre nach Erteilung von A2 und absolvierter Mehrphasenausbildung möglich durch 7 Fahrstunden oder Absolvierung einer praktischen Prüfung.
Klasse A2
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max. 35 kW (48 PS), max. 0,2 kW/kg Eigengewicht, ungedrosselte Version mit max. doppelter Leistung
- Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17 1/2 Jahre; in Kombination mit B “L17”: 16 Jahre
Umstieg von A1 auf A2: Frühestens zwei Jahre nach Erteilung von A1 und nach absolvierter Mehrphasenausbildung möglich durch 7 Stunden Fahrtraining oder Absolvierung einer praktischen Prüfung
Klasse A1
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW (15 PS), max. 0,1 kW/kg Eigengewicht, dreirädrige Kfz bis 15 kW (20 PS)
- Mindestalter: 16 Jahre
- Ausbildungsbeginn: 15 1/2 Jahre
- Bei erster Erteilung erfolgt eine Ergänzung der Ausbildung um den Inhalt “Erlangung von Risikokompetenz”
Code 111
- Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW (15 PS), max. 0,1 kW/kg Eigengewicht
- Voraussetzungen: Abgelaufene Probezeit, 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B
- Keine Theorieausbildung, 6 Stunden Fahrausbildung
- Keine Theorie- und Praxisprüfung (Absolvieren aller Übungen reicht aus)
- Keine Mehrphasenausbildung
- Keine Probezeit
Umstieg auf A1: Nach zwei Jahren möglich; 6 Stunden Fahrtechnik werden für die A1-Ausbildung angerechnet; restliche Ausbildung inklusive Prüfung wie bei A1
Kein direkter Umstieg auf A2 oder A möglich!
Kombination von A1 bzw. A2 mit B “L17”
- Die L17 Ausbildung darf mit 15 1/2 Jahren begonnen werden (Theorie und Praxis)
- Unmittelbar nach dem Ende der Theorieausbildung ist die Computerprüfung möglich – A1 und B können somit gleichzeitig abgelegt werden
- Mindestalter für die praktische Prüfung:
- Klasse A1: 16 Jahre
Klasse B: 17 Jahre - Bei einem Antrag auf die Erteilung von B “L17” und A2 darf die A2-Ausbildung (Theorie und Praxis) nicht vor dem 16. Geburtstag begonnen werden
Tipp: Da eine positiv absolvierte Prüfung nur 18 Monate gültig ist, ist es sinnvoll, erst mit 16 1/2 Jahre mit der theoretischen Ausbildung zu starten!
Ablauf der Ausbildung
- 2 x 4 Theorieeinheiten
- 14 Fahrstunden
- Prüfung (Theorie + Praxis)
Zur Anmeldung bitte mitbringen
- Führerschein (wenn vorhanden)
- Reisepass/Personalausweis
- Passfoto (EU Norm)
- Erste Hilfe Kurs (6 stündig)
- Ärztliches Gutachten
Der beste Weg zu deinem Führerschein
Melde dich noch heute zu deiner Ausbildung an, damit du dich schon stolzer Führerscheinbesitzer nennen kannst